ANTIGEN-SCHNELLTEST-STATION

NEUE Testverordnung seit 25.11.2022!

Sie benötigen einen zertifizierten Antigen-Schnelltest?

Bei uns können Sie einen Schnelltest nach RKI-Richtlinien durchführen lassen.
Ausschließlich BfArM und PEI zugelassene Antigen Schnelltests werden von uns verwendet.
Das Testzertifikat erhalten Sie bereits nach ca. 15 Minuten per E-Mail oder per Ausdruck.

keine Terminanmeldung

einfaches Anmeldeverfahren

angenehmer Abstrich im vorderen Nasenbereich

offizielle Zertifikatsausstellung

ausreichend Parkplätze

rollstuhlgerechter Zugang

geschultes Personal

Wer bekommt einen kostenlosen Schnelltest?

§4a Absatz 1  Nr. 4 TestV: Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist – „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor)

§4a Absatz 1  Nr. 5 TestV: Personen nach §4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtung, einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

§4a Absatz 1  Nr. 8 TestV: Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach ³ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind.

§4a Absatz 1  Nr. 9 TestV: Pflegepersonal im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Montag bis Freitag : 8 – 13 Uhr & 14 – 19 Uhr

Samstag: 9 – 13 Uhr & 14 – 17 Uhr

Sonn- & Feiertags geschlossen.

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